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Neue Baumschutzverordnung für Hollabrunn


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Neue Baumschutzverordnung für Hollabrunn: Nachschärfungen im Bereich Baumschutz auf Baustellen und mehr Ersatzpflanzungen

-20.10.2022
Um Bäume auf öffentlichem Grund künftig besser zu schützen, wurde die Baumschutzverordnung von 2006 auf Initiative von Grünraum-STR Sabine Fasching überarbeitet und in der letzten Gemeinderatssitzung einstimmig beschlossen.

"Der Erhalt des bestehenden Baumbestandes ist angesichts der Klimakrise extrem wichtig", erklärt Fasching. "Mit der neuen Baumschutzverordnung wird noch mehr Bewusstsein geschaffen, wie wertvoll großgewachsene Altbäume für das Ökosystem und damit für unsere Lebensqualität sind. Ein neu gesetzter Jungbaum kann diese Funktion erst in Jahrzehnten erfüllen."

Als Folge der Klimakrise, insbesondere durch sehr lange Dürrephasen und große Hitze, überleben aber jetzt schon viele Bäume schlicht den Sommer nicht. Daher war es der Stadträtin besonders wichtig, dass mehr Nachpflanzungen für zu fällende Bäume getätigt werden müssen.
"Die heute gepflanzten Bäume sind die Schattenspender und natürlichen Klimaanlagen von morgen. Wir müssen hier Weitblick beweisen, damit unsere gewohnte Lebensqualität auch künftigen Generationen erhalten bleibt", Fasching. Ab sofort sind für jeden entfernten Baum, dessen Stammdurchmesser größer als 25 Zentimeter ist, zwei neue Bäume zu pflanzen.

Gemeinsam mit BGM Ing. Alfred Babinsky bedankt sich STR Fasching für die konstruktive Ausarbeitung der neuen Verordnung bei der Verwaltung (Stadtamtsdirektion, Stadtwerke und Bauverwaltung) sowie bei Umwelt-STR Ing. Josef Keck. Ein besonderer Dank gilt auch Expertin Ing. Sabine Auer von der Straßenbauabteilung des Landes NÖ für die unterstützenden Fachberatungen im Vorfeld.

Bei der Anpassung der Verordnung wurde dem Baumschutz im Bereich von Baustellen besondere Aufmerksamkeit zuteil: Entsprechende Baumschutzmaßnahmen und die Festlegung von finanziellen Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind nun in der Baumschutzverordnung verankert, ein Merkblatt für Baumschutz auf Baustellen und damit ergänzte Einreichformulare zu Bauvorhaben sollen für mehr Nachdruck sorgen.


Foto (vlnr): BGM Alfred Babinsky, STR Sabine Fasching, Thomas Bauer, STR Josef Keck, Andreas Leeb
Fotocredit: Stadtgemeinde Hollabrunn


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