30 km/h bei Kindergärten
Ein seit Jahren unerfüllter Wunsch ist die Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor den Kindergärten in Aspersdorf und Magersdorf.
- 18.7.2024
Wegen Ihrer Funktion als Landesstraßen wurden die Anträge bis dato von der Verkehrsbehörde abgelehnt.
Seit dem 1. Juli 2024 ist die neue StVO-Novelle in Kraft.
Nunmehr kann die Verkehrsbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie z.B. Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern, sofern die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist.
Nach einem neuerlichen Vorstoß seitens des Hollabrunner Gemeinderatsausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft wurde bei den Verkehrsverhandlungen folgendes Ergebnis erzielt:
Landesstraße L 27 unmittelbar beim Kindergarten Magersdorf
30 km/h gültig Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00
Landesstraße L 39 unmittelbar beim Kindergarten Aspersdorf
30 km/h gültig Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00
Mit dieser zeitlichen Einschränkung wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an die Öffnungszeiten des Kindergartens angepasst.
Die Verordnungen werden demnächst von der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlassen und die Verkehrszeichen von der Straßenmeisterei Hollabrunn angebracht.
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