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Hollabrunn Aktuell


 

Ausbau von Photovoltaik in Hollabrunn


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Aktuell wird auf den sozialen Medien Facebook intensiv Stimmung gegen eine mögliche Umwidmung von Freilandflächen für Photovoltaik in der Stadtgemeinde Hollabrunn gemacht. Die Gemeinde nimmt mit diesen Umwidmungen ihre Verantwortung für die Pläne von Bund und Land wahr, die die Energiewende ermöglichen sollen.


-27.07.2023
Es stehen kaum mehr Dachflächen von Gemeindeobjekten für die Nutzung von Photovoltaik zur Verfügung, da die Gemeinde in den letzten Jahren bereits sehr viele Anlagen errichtet hat. Exemplarisch erwähnt werden sollen die Anlagen auf dem Stadtsaal, den Gebäuden der Stadtwerke und auf Dächern von Feuerwehren und Dorfhäusern. Demnächst wird auch auf dem Schulcampus eine sehr große PV-Anlage mit ca. 700 kWp installiert werden, auch die ÖBB werden das Dach des Parkdecks für eine PV-Anlage mit ca. 430 kWp nutzen. Der Klima- und Energiefahrplan wird allerdings mit Dach-Anlagen nicht vollständig zu erreichen sein, weshalb auch Freiflächenanlagen von Bedeutung sein werden. Und die Widmung einiger Flächen ist der konsequente Schritt in diese Richtung.

Zonierung des Landes: Hollabrunn überproportional betroffen
Die PV-Leistung in Niederösterreich soll bis 2030 deutlich ausgebaut werden. Von 2020 bis 2022 konzeptionierte das Land ein Sektorales Raumordnungsprogramm für PV-Großflächenanlagen, mit dem nun insgesamt 116 Zonen in NÖ definiert und verordnet wurden, in denen PV-Anlagen errichtet werden könnten. Die Zonierung allein bedeutet noch nicht, dass die Errichtung bereits möglich ist, dafür ist noch ein Umwidmungsverfahren in der Gemeinde nötig.

In unserem Bezirk sind sechs Zonen definiert, vier davon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn. Flächen, die in einer solchen Zone liegen, werden dennoch nicht wahllos umgewidmet, Faktoren wie Bodenqualität, Ortsbildverträglichkeit, Anschlussmöglichkeiten, sowie konkrete Projektideen fließen in die Wahl der Widmungsflächen mit ein. Außerdem setzt sich die Stadtgemeinde Hollabrunn auch dafür ein, dass die Bevölkerung direkt von diesen Anlagen profitieren kann: So soll ein Teil von zumindest 30% der durch diese Anlagen produzierten Energie zukünftig für Gemeindebürger:innen zur Verfügung stehen - durch Bürgerbeteiligungen oder durch Beteiligung an eine Energiegenossenschaft in Form von günstigen Strombezug.

Positive Nebeneffekte
Für ein häufiges Missverständnis sorgt der Begriff Versiegelung im Zusammenhang mit Freiflächen-Photovoltaikanlangen: PV-Anlagen auf Freiflächen haben nur eine sehr geringe tatsächliche Versiegelungsfläche, denn der Raum zwischen bzw. unter den Modulen ist / bleibt wertvolle Naturfläche und ist für Bidioversität wie Wasserhaushalt der Region wichtig und sinnvoll. Er kann als Weidefläche für Tierhaltung genutzt werden, Insekten als Biodiversitätsfläche oder als Schutz vor Erosion dienen. So manches Projekt sieht die Module auch als Hagelschutz für Obstbäume vor. Eine hundertprozentige Rückbaubarkeit ist außerdem zu jedem Zeitpunkt verpflichtend.

Alle Unterlagen, die den Umwidmungsplänen zugrunde liegen, sind auf der digitalen Amtstafel auf der Webseite der Stadtgemeinde zu finden.


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