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Hollabrunn Aktuell


 

Befristete Bausperre für großvolumigen Wohnbau beschlossen


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In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde für das Stadtzentrum Hollabrunn und die Gartenstadt einstimmig eine befristete Bausperre für größere Wohnbauten beschlossen. Bereits laufende Projekte sowie Einfamilienhäuser sind davon nicht betroffen.


-28.06.2023
Wohnbauten haben über Jahrzehnte hinaus Bestand und können nachträglich nicht mehr verändert werden. Die Stadtgemeinde Hollabrunn arbeitete deshalb seit geraumer Zeit am Gemeindeentwicklungskonzept 2040. In dieses Entwicklungskonzept flossen strukturierte Analysen unserer Gemeinde ein und es wurden Ziele und Maßnahmen formuliert, um die Gemeinde zu einer gemeinsam erarbeiteten Vision 2040 voranzubringen. Nicht wenige dieser Maßnahmen haben auch die zukünftige Gestaltung von Wohnprojekten und -konzepten im Blick. Dieses Entwicklungskonzept ist seit einigen Tagen fertiggestellt, wird demnächst öffentlich aufgelegt und soll noch dieses Jahr im Gemeinderat beschlossen werden.

Parallel zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes und um bereits frühzeitig Richtlinien zur Gestaltung von großvolumigem Geschosswohnbau im Hinblick auf Ortsbildverträglichkeit, klimarelevanten Maßnahmen, Stellplatzverpflichtungen usw. zu erarbeiten, wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im März 2023 durch BGM Ing. Alfred Babinsky ein Arbeitskreis zur Erarbeitung von entsprechenden Maßnahmen eingesetzt, der umgehend zu arbeiten begonnen hat. In der Sondergemeinderatssitzung im Mai, in der eine Bausperre nicht nur in der Stadt, sondern auch in allen Katastralgemeinden Thema war, konnte man sich unter den Parteien aufgrund fehlender Grundlagen nicht einigen. Der Arbeitskreis trat im Anschluss erneut zusammen.

Fokus auf Ortsbild, Freiflächen und Junges Wohnen

Nach einer Prüfung durch Städteplaner verständigten sich die Mitglieder des Arbeitskreises darauf, die örtliche Raumplanung im Einklang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept zu überarbeiten. Konkret sollen Ortsbildgestaltung, gärtnerische Ausgestaltung von Freiflächen, der Umgang mit möglichen Versickerungsflächen, die Beschränkung bzw. Ausführung von versiegelten Flächen, der Umgang mit oberirdischen Stellplätzen sowie Möglichkeiten zur Abweichung von Bebauungsbestimmungen für leistbares bzw. junges Wohnen neu geregelt werden.

Bis diese Raumordnungsbestimmungen ausgearbeitet sind, wird nun vorübergehend für das Stadtzentrum und die Gartenstadt, aber noch nicht für die Katastralgemeinden eine Bausperre gemäß NÖ Raumordnungsgesetz 2014 erlassen: im Stadtzentrum für Bauten über einer Gebäudehöhe von 8 m bzw. einer Geschoßflächenzahl von mehr als Eins, für die Gartenstadt bei mehr als zwei Wohneinheiten pro Bauplatz. Die Bausperre betrifft also keine Einfamilienhäuser, Geschosswohnbauten können allerdings bis zur Ausgestaltung der neuen örtlichen Raumordnung in den ausgewiesenen Gebieten nicht begonnen werden.
Betroffene Gebiete

Das dem Beschluss zugrundeliegende Areal "Gartenstadt" ist südlich durch die KG-Grenze zur Katastralgemeinde Raschala, westlich durch die Wienerstraße, nördlich durch die Schützengasse und östlich durch die Jahnstraße begrenzt.
"Altortgebiet/Stadtzentrum" meint im Beschluss den Bereich innerhalb der Straßenzüge Aumühlgasse, Bachpromenade, Badhausgasse, Parkgasse, Bahnstraße, Rapfstraße, Brunnthalgasse, Sparkassegasse, Lothringerplatz, Mühlgasse, Robert-Löffler-Straße, Stenzlgasse, Neugasse, Meixnergasse, Reucklstraße und Aignergasse.

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