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Energie

Günstiger Sonnenstrom für alle durch Genossenschaft

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Mit der Gründung der "Energiegemeinschaft Hollabrunn e.Gen." am 18. Jänner 2024 wurde die Idee, regionalen Sonnenstrom für alle interessierten Abnehmer:innen in Hollabrunn anzubieten, nun Realität.
Strom regional produzieren und regional nutzen.

Kurze Wege sind gute Wege: In der Energiegemeinschaft wird der Strom dort genutzt, wo er produziert wird. Die Gemeinschaft nützt beiden Seiten: Haushalten und Betrieben, die eine Photovoltaikanlage besitzen und Personen, die günstigen Ökostrom aus der Region nutzen wollen.
Gründungsmitglieder sind die Stadtgemeinde Hollabrunn, die Raiffeisenbank Hollabrun, sowie Gemeindevertreter von ÖVP, SPÖ, Grüne und FPÖ.
Als Vorstand der Genossenschaft sind vorläufig Fritz Strobl, MBA (Obmann) und Ing. Josef Keck (Obmann-Stellvertreter) eingesetzt.

Fixer Strompreis für regionalen Ökostrom ohne Anbieterwechsel

Als 20ste Energiegenossenschaft in NÖ folgt Hollabrunn nun einem innovativen Modell, das erneuerbare Energie für Bürger:innen zu einem von den Mitgliedern der Genossenschaft festgelegten Strompreis ermöglicht.
Mit dem Kauf von (mind.) einem Genossenschaftsanteil in Höhe von EUR 50,- können nun Bürger:innen wie auch Unternehmen beitreten und gemeinsam Strom produzieren, verbrauchen, verkaufen und speichern - auch Mitglieder ohne eigene Erzeugungsanlage!

Voraussetzungen & Vorteile

Die gesetzliche Basis wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geschaffen, Mitglieder müssen an einem gemeinsamen Umspannwerk hängen.
Die Energiegemeinschaft Hollabrunn ist ein zusätzliches Angebot zu Ihrem bestehenden Stromanbieter!

• Auch ohne den Ankauf einer PV-Anlage kann regionaler, nachhaltiger Sonnenstrom bezogen werden.
• Der günstige Strombezug macht sich sofort im Haushaltsbudget bemerkbar, denn ohne Anschaffungskosten ist Amortisation kein Thema.
• Ein Anbieterwechsel ist für den Beitritt nicht notwendig!
• Keine laufenden pauschalen Kosten
• Kein Umbau zur Teilnahme notwendig

Teilnahmevoraussetzungen an der Energiegemeinschaft Hollabrunn eGen:

• Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Hollabrunn
• Nachweis eines gültigen Stromabnahmevertrages
• Übermittlung der Zählpunktnummer im Bereich des UW Hollabrunn
• Datenfreigabe im Smart Meter Portal des Netzbetreibers NÖ Netz
• Bereitschaft Strom zu verkaufen bzw. Strom zu beziehen
• Kosten - Genossenschaftsanteil € 50,-- pro Zählpunkt einmalig

Wann geht`s los?

Nachdem alle Formalitäten abgeschlossen sind, können die Mitglieder aufgenommen werden. Dies wird ca. Mitte/Ende Februar 2024 der Fall sein.
Vorweg können Sie einen Teilnahmeantrag stellen, damit sind Sie vorangemeldet. Wir kontaktieren Sie dann, sobald wir Sie in die Genossenschaft aufnehmen und die dazu erforderlichen Ummeldungen durchführen.
Die Einlieferung als auch der Bezug von Strom wird wahrscheinlich ab Ende März/April 2024 möglich sein.
Der Bezugspreis wird sich am Marktpreis nach dem Ökostromgesetz orientieren, wobei die Genossenschaft diesen letztlich festsetzt. Derzeit wäre der Einspeisetarif ca. 9 Cent/kWh und der Bezugstarif ca. 12 Cent/kWh.

Weitere Informationen, den Teilnahmeantrag sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen entnehmen Sie bitte der Webseite der Energiegemeinschaft Hollabrunn www.eg-hollabrunn.at.

Außerdem lädt die Energiegemeinschaft am 21. Februar zu einem Infoabend, bei dem das Konzept der EG von den Obleuten persönlich vorgestellt wird:
Mittwoch, 21. Februar, 19 Uhr
Stadtsaal Süd.
Ab 17 Uhr berechnen Mitarbeiter:innen der eNu ihre individuellen Stromkosten!

Bericht zur Gründung der Genossenschaft






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