HOLLABRUNN
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FAQ

 IHRE IDEEN & ANREGUNGEN
In unseren "FAQs" finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Hier können Sie uns Ihre Ideen und Anregungen direkt zukommen lassen:
Formular "Ideen und Anregungen"

 NUTZT DIE STADTGEMEINDE HOLLABRUNN DIE AMTSSIGNATUR?
Ja, wir nutzen seit Ende 2022 die Amtssignatur.

Was ist die Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.


Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
• Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG) • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG) • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.

aa_Amtssignatur_banner.png

Wie sieht die Bildmarke der Stadtgemeinde Hollabrunn aus?

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Stadtgemeinde Hollabrunn verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.

aa_Amtssignatur_logo.jpg

§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Hollabrunn


Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:

www.signaturpruefung.gv.at

Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.


Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?

Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
• Persönlich
• Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage) • Per Fax
• Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)


 WO KANN ICH EINE STÖRUNG, WIE Z.B. EIN KAPUTTES STRAßENLATERNENLICHT ODER EINEN WASSERROHRBRUCH MELDEN?
Das fällt in die Zuständigkeit der Stadtwerke Hollabrunn, die sich so rasch wie möglich um die Behebung der Störung kümmern.
Bitte kontaktieren Sie die Stadtwerke unter 02952 2128. In weniger dringenden Fällen schreiben Sie bitte ein Mail an stadtwerkeat]hollabrunnpunkt]gv.at


 WO MELDE ICH MEIN KIND FÜR EINE SCHULE IN HOLLABRUNN AN?
Bitte melden Sie Ihr Kind in der Direktion der jeweiligen Schule an. Nähere Informationen zum Schulangebot in Hollabrunn finden Sie unter dem Menüpunkten Bildung / Schulen.


 WIE KANN ICH VORSCHREIBUNGEN DER STADTGEMEINDE AUCH PER MAIL ERHALTEN?
Sie können sich gerne regelmäßige Vorschreibungen, die Sie von der Stadtgemeinde erhalten (Kindergarten, Hundeabgabe, usw. - Bescheide ausgenommen) per E-Mail zustellen lassen.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02952 2102 - 231 oder 232 (schriftliche Einverständnis erforderlich!)

Oder schreiben Sie eine Mail an finanzverwaltung@hollabrunn.gv.at
(Vorgefertigte Mail Vorlage, bitte ausfüllen und absenden.)

Wenn wir Ihre Zustimmung erhalten, bekommen Sie bereits die nächste Post elektronisch in Ihr E-Mail Postfach zugestellt.


 KANN ICH PERSÖNLICH MIT BÜRGERMEISTER ALFRED BABINSKY SPRECHEN?
Ja. Sehr gerne könne Sie bei Frau Claudia Keck unter der Telefonnummer 02952 2102 - 221 einen Termin für die Sprechstunde beim Bürgermeister vereinbaren:
aktuelle Sprechstundenzeiten: Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 10:00 Uhr


 GIBT ES EIN FUNDAMT IN HOLLABRUNN? ICH HABE ETWAS VERLOREN / GEFUNDEN.
Bitte geben Sie gefundene Gegenstände bei der Servicestelle der Stadtgemeinde im Erdgeschoß des Rathauses ab. Dort können Sie auch nach verlorenen Gegenständen fragen.
Fundamt online






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