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Hollabrunn Aktuell


 

Meine_Wahlkarte & Meine_Wahlinfo zur Gemeinderatswahl 2025


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Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere "Amtliche Wahlinformation" erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung - für Sie und für die Gemeinde.


-08.11.2024
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger:innen bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine "Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025" zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben / Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der "Amtlichen Wahlinformation", Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.

Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch Antragsteller:in oder eine:n Bevollmächtigte:n gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

Wählen mit Wahlkarten:

Vor dem Wahltag:
· Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:
· Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
· Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.


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